KopfNuss AGB

 

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der KopfNuss GmbH
Stresemannstraße 375, 22761 Hamburg,
0170 6578030, 0176 23712240, 0170 6271696
info@kopfnuss.me, https://kopfnuss.me
nachfolgend KopfNuss GmbH genannt

§ 1 Geltung
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der KopfNuss GmbH und dem jeweiligen Kunden sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
(3) Durch Beauftragung bzw. Bestellung einer Lieferung Getränke, T-Shirts oder jeglicher anderer Waren bei der KopfNuss GmbH erklärt sich der jeweilige Kunde mit der Geltung dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der KopfNuss GmbH einverstanden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.
(2) Durch Anklicken des Bestellen-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite gelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail innerhalb von einer Frist von zwei Wochen nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

§ 3 Preise, Zahlung
(1) Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
(2) Der Kaufpreis ist soweit nicht anders vereinbart per Vorkasse fällig.
(3) Informationen zu zusätzlich anfallenden Versand- und Verpackungskosten finden Sie in der Artikelbeschreibung oder in der Versandkostenaufstellung

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 5 Leergut
Paletten, Kisten und Mehrwegflaschen gehen nicht in das Eigentum des Kunden über. Für Mehrwegflaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils vom Verkäufer festgesetzten Sätzen erhoben. Die Pfandzahlung hat mit der Zahlung der Warenrechnung zu erfolgen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts im Einzelhandel in einem ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet.

§ 6 Lieferung
(1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers ist dieser zur Erstattung der anfallenden Kosten verpflichtet, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Arbeitskampf, teilweiser oder gänzlicher Ausfall von Produktmitteln, Verzögerungen bei deren Belieferung, Transportbehinderungen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die KopfNuss GmbH die Belieferung um die Dauer der Behinderung oder Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dasselbe gilt bei saisonbedingter Übernachfrage.
(4) Wir behalten uns die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Käufer zeitnah hierüber informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Holt der Kunde Waren oder andere Güter selbst ab, hat er die Pflicht, diese beförderungssicher auf geeigneten Fahrzeugen zu verladen, auch wenn ihn dabei Mitarbeiter der KopfNuss GmbH oder verbundenen Unternehmen unterstützen. Der Kunde stellt diese Unternehmen und deren Mitarbeiter insoweit von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.

§ 7 Gefahrübergang, Versendung
Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über.

§ 8 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, ist die KopfNuss GmbH berechtigt, die Ware zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer die KopfNuss GmbH unter oben genannter Adresse unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er sodann alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen und die Abtretung nicht offenzulegen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(6) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen, ist die KopfNuss GmbH verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

§ 9 Qualität/ Gewährleistung
(1) Die KopfNuss GmbH liefert Getränke in einer mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehenden Qualität.
Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preisen – auch bei Anlieferung von Paletten – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen ab Anlieferungstag geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.
(2) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist im Übrigen dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
Der Käufer hat die Waren bei Ablieferung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hinsichtlich der Menge und Qualität der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) und Transportmittel (Getränkekomponenten; sonstige Pfandbehältnisse) , der Arten und der Sorten einschließlich der von uns zugesicherten Restlaufzeit bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum der gelieferten Ware zu untersuchen. Eine diesbezügliche Rüge ist unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware in dieser Hinsicht als genehmigt. Andere Mängel sind nach Ablauf von drei Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen; ausgenommen hiervon sind bei ordnungsgemäßer Mängeluntersuchung nicht erkennbare Mängel. Letztere sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrem Erkennen schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Ansonsten sind Mängelrügen ausgeschlossen
(3) Gewährleistungsansprüche können, vorbehaltlich der Ausübung des Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB, innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
(4) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Der Käufer hat Saldenbestätigungen, Leergutsalden und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen dieser Bestätigungen, Salden oder Abrechnungen sind unverzüglich anzumelden, sie sind einen Monat nach Abrechnungszugang ausgeschlossen. Ansonsten gelten sie als genehmigt.

§ 10 Haftung
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Seiten der KopfNuss GmbH oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand; Datenschutz
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der KopfNuss GmbH.
(3) Wir setzen den Käufer hiermit entsprechend § 4a Abs. 1 Satz 2 BDSG und § 4 Abs. 1 TDDSG davon in Kenntnis und der Käufer willigt ein, dass wir seine sämtlichen Daten aus der Geschäftsbeziehung erfassen, speichern, verarbeiten und für anonymisierte und/oder pseudonymisierte eigene Vermarktung gegenüber Dritten nutzen können und sie insoweit an verbundene dritte Unternehmen sowie für die Vertragserfüllung eingesetzte Dritte, insbesondere Transportunternehmen weitergeben dürfen. Die vorstehende Einwilligung des Käufers beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien im Rahmen der Zahlungsabwicklung. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

(Stand 01/2017)
Kopfnuss GmbH
Stresemannstraße 375
22761 Hamburg
info@kopfnuss.me